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[Sammelrezension:] 1) Nürnberg, b. Felssecker: Einleitung in das Eherecht zu akademischem und gemeinnützlichem Gebrauch. Von August Ludwig Schott, der Weltweisheit und Rechte Doktor, hochfürstl. Brandenburg. Onolzbach und Culmbachischem Hofrath, ord. öffentl. Lehrer der Rechte und Beysitzer der Juristenfacultät auf der Friedrich-Alexanders-Universität etc. Neue Auflage. Ohne die Vorrede. 376 Seit. 8. 1802. --- 2) Hannover, bey den Gebr. Hahn: Kurze und systematische Darstellung der verbotenen Grade der Verwandschaft und Schwägerschaft bey Heyrathen, nach dem Mosaischen Gesetze, dem Römischen und Canonischen Rechte, und den protestantischen Kirchenordnungen, mit besonderer Hinsicht auf die churbraunschw. Lüneb. Kirchenordn. nebst einem Versuche zu einer neuen Begründung der Eheverbote, nach reinen Principien der Sittenlehre und des Naturrechts und einer Prüfung der bisher darüber aufgestellten Systeme von Karl Aug. Mor. Schlegel, Superint. der Insp. Göttingen andern Theils. Mit 1 Kupfertafel. 652 S. 8. 1802.
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Zeitschriften/Allgemeines/Artikel
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