Kirchen_und_Schulblatt_36_1887_0327.tif
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Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zu ernennen geruht
Alternative Titel:
2. Die Pfarrstelle in Hardisleben ist zu besetzen. Das Stelleinkommen ist auf 3467 M 37 Pf neben freier Dienstwohnung veranschlagt / Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus. Für den Departements-Chef: Guyet
3. Nachtrag vom 17. Oktober 1887 zur Verordnung über die Vollziehung der Konfirmation vom 30. Juni 1887 / Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus. Stichling
4. Verordnung, betreffend die Verhütung von Kollisionen zwischen verschiedenen evangelischen Landeskirchen bei Versagung bzw. Gewährung von Konfirmationen und Trauungen / Großherzoglich Sächsischer Kirchenrat. Stichling
Datierung (individuell):
1887
Objekttyp:
Parlamentsschriften/Regierungs-, Amts- oder Nachrichtenblätter
Besitzende Institution / Datengeber:
Primärdaten:
Übergeordnetes Objekt:
Enthaltene Objekte: