Kirchen_Schulblatt_Verbindung_167559303_60_1911_0053.tif
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Ministerialbekanntmachungen
Alternative Titel:
1. Mit Bezugnahme auf die Vorschrift in den §§ 56 und 57 des Gesetzes über die Ablösung grundherrlicher und sonstiger Rechte vom 28. April 1869 werden die Durchschnittspreise des Getreides in den Monaten Oktober, November und Dezember während des Zeitraums von 1887 bis 1910 unter Berechnung auf ein Hektoliter, sowie die hierauf ausgeworfenen Fruchtzins-Ablösungspreise für das Jahr 1911 nachstehend zur öffentlichen Kenntnis gebracht / Slevogt
2. Übersichten : A. der Martini-Getreidepreise im Durchschnitt der Jahre 1887 bis 1910 für 1 Hektoliter B. der Fruchtzins-Ablösungspreise für das Jahr 1911 für 1 Hektoliter / Rechnungsrevision des Großherzogl. S. Staatsministeriums, Departments des Innern
3. Mit Beziehung auf § 3 des Gesetzes vom 13. Juni 1878, die Ablösung grundherrlicher Rechte der Kirchen, geistlichen und Schulstellen betreffend... werden die Durchschnittspreise des Getreides ... unter Berechnung auf einen Hektoliter... zur Kenntnis gebracht / Slevogt
4. Übersicht der Martini-Durchschnittsgetreidepreise im Jahre 1910 für 1 Hektoliter / Rechnungsrevision des Großherzogl. S. Staatsministeriums, Departments des Innern
5. Der Rittergutbesitzer, Rittmeister a. D. Böninger in Farnroda hat der Kirche zur Verstärkung des Fonds für Kirchenheizung 300 M überwiesen. Wir sprechen hierfür unsere dankende Anerkennung aus / Rothe
6. Die Pfarrstelle zu Wickerstedt wird ... ausgeschrieben. Auf dieser Stelle wird ... eine Ortszulage von jährlich 100 M gewährt. / Ebsen
7. Die Oberpfarrstelle zu Auma wird hiermit ausgeschrieben. Für Besorgung der Superintendenturgeschäfte wird eine Dienstzulage von 500 M gewährt. / Dr. Ebsen
Datierung (individuell):
1911
Objekttyp:
Parlamentsschriften/Regierungs-, Amts- oder Nachrichtenblätter
Besitzende Institution / Datengeber:
Übergeordnetes Objekt:
Enthaltene Objekte: