IV. Hochfürstl. würtembergischer Generalbefehl d. d. 22 April 1741, daß man auf vorzeigenden Trauschein von dem Regimentscommendanten allein keinen Soldaten in dem Herzogthum Würtemberg so schlechterdings copuliren solle / Von Thumb, Feuerlin
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Zeitschriften/Religionswissenschaften, Theologie/Artikel
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