Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des stellvertretenden Generalkommandos des 11. Armeekorps vom 31. Juli 1915, betreffend Beschlagnahme, Meldepflicht und Ablieferung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Kupfer, Messing und Reinnickel.
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Zeitungen/Artikel
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