Nachdem die Staatsregierung des Großherzogthums Sachsen mit den Staatsregierungen des Königreichs Preußen ... über die gegenseitige Durchführung der Schulpflicht dahin übereingekommen ist ... wird dieses Uebereinkommen ... bekannt gemacht... / Stichling
Alternative Titel:
2. Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß die Bestimmung in §. 5 Z. 3 al. 2 der Ministerial-Verordnung über das Schulbauwesen vom 10. November 1875 ... zu der irrthümlichen Annahme geführt hat, .../ Stichling
3. Um die Anwendung möglichst gleichartiger Grundsätze bei Beurtheilung von Unterstützungsgesuchen hilfebedürftiger Schulgemeinden herbeizuführen, verordnen wir ... / Stichling
4. Die Schullehrerstelle in Copitsch ... ist zu besetzen / Vollert
Datierung (individuell):
1877
Objekttyp:
Parlamentsschriften/Regierungs-, Amts- oder Nachrichtenblätter
Besitzende Institution / Datengeber:
Primärdaten:
Übergeordnetes Objekt:
Beschreibung:
zu 2: betr. berechneter Flächenraum pro Schulkind