Wir Carl Alexander von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg etc. etc. ... : Da infolge dessen, daß seit dem Inkrafttreten der deutschen Konkursordnung neue Vorzugsrechte am Vermögen der Schuldner nicht mehr bestellt werden können ... so verordnen Wir ... / Carl Alexander
Alternative Titel:
Nachtrag zu Artikel 8 der Ausführungsverordnung vom 24. Juni 1851 zur Kirchgemeindeordnung, die Sicherheitsleistung der Kirchrechnungsführer betreffend
Datierung (individuell):
1880
Objekttyp:
Parlamentsschriften/Regierungs-, Amts- oder Nachrichtenblätter
Besitzende Institution / Datengeber:
Primärdaten:
Übergeordnetes Objekt: