Verordnung, betreffend die Anwendung das Ries zu tausend Bogen beim Rechnen mit Papiermengen in niederen und höheren Schulen des Großherzogtums sowie unter Bezugnahme auf das Reichsgesetz, betreffend die Abänderung der Maß- und Gewichtsordnung, die Verwendung und den Gebrauch der hiernach zugelassenen Bezeichnungen für Maße und Gewichte in den Schulen des Großherzogtums / Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus. Stichling
Alternative Titel:
2. Die I. Lehrerstelle in Großbrembach, die II. Lehrerstelle in Stadtbürgel ... und die Lehrerstelle in Wünschensuhl sind zu besetzen. Voraussichtlich kommen auch die I. Lehrerstelle in Sünna, die II. Lehrerstelle in Weilar und die Lehrerstelle in Dönges zur Erledigung / Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus. Für den Departements-Chef: Guyet
Datierung (individuell):
1887
Objekttyp:
Parlamentsschriften/Regierungs-, Amts- oder Nachrichtenblätter
Besitzende Institution / Datengeber:
Primärdaten:
Übergeordnetes Objekt: