Bekanntmachung des Kirchenrats
Alternative Titel:
Die militärische Vorbildung der Jugend vom 16. bis zum vollendeten 20. Lebensjahr ist auf Veranlassung des Großherzoglichen Staastministeriums in allen Bezirken des Großherzogtums nunmehr eingerichtet und hat in den Jugendwehren eine feste Ordnung gefunden.[...]. - Rothe
Erwähnte Person:
Datierung (individuell):
1915
Objekttyp:
Parlamentsschriften/Regierungs-, Amts- oder Nachrichtenblätter
Besitzende Institution / Datengeber:
Primärdaten:
Übergeordnetes Objekt: