Bekanntmachungen des Kirchenrats
Alternative Titel:
1. Auf Grund der Verfügungen vom 23. januar 1896 und 21. April 1897 (K.V.Bl. Nr. 17 und 18) ist in jeder Gemeinde eine bestimmte Ordnung für alle Nebengottesdienste festgesetzt und von uns bestätigt worden, die im allgemeinen festzustehen hat, wenn sie auch Unterbrechungen und Abweichungen nicht ausschließt. Letztere sind zum Teil schon durch Ausführung der Verordnung des Staatsministeriums, Departments des Kultus, vom 24. April 1906 (K.V.Bl. Nr. 27) bedingt worden. Sie werden aber auch dann begründet werden können, sobald in diesen Gottesdiensten erwachsene Gemeindeglieder fehlen und nur Schulkinder zugegen sind. Die Verhältnisse gebieten in solchen Fällen die Umwandlung in Kindergottesdienste von selbst. Ein dahin zielender Antrag der zehnten ordentlichen Landessynode gibt uns Veranlassung, hierzu ausdrückliche Zustimmung zu erklären. Die Geistlichen, welche von dieser Ermächtigung Gebrauch machen, haben sich zuvor des grundsätzlichen Einverständnisses ihres Kirchengemeindevorstandes und der Großherzoglichen Superintendentur zu vergewissern / Rothe
2. Am 30. September d. J. werden 100 Jahre vergangen sein, seitdem die erste Deutsche Kaiserin als Tochter des Weimarischen Fürstenhauses geboren wurde. Wir ordnen an, daß am Sonntag, den 1. Oktober d. J. in allen Kirchen in der Predigt weiland Ihrer Majestät der Kaiserin Augusta, ihrer Zeit und ihres Wirkens gedacht werde / Rothe
Autor:
Datierung (individuell):
1911
Objekttyp:
Parlamentsschriften/Regierungs-, Amts- oder Nachrichtenblätter
Besitzende Institution / Datengeber:
Primärdaten:
Übergeordnetes Objekt: