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Besitzende Institutionen / Datengeber: Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Meiningen
Gefundene Objekte: 797
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1468, im ersten Jahr der Indiktion, an dem dritten tage des mandes Februarii, im vierten Pontifikatsjahr des Papstes Paul II. erschienen vor dem unterzeichneten Notar und den genannten Zeugen zu Ebersbach (Eberspach) in der Stube des Hauses des Lorenz Pfaff, Würzburger (Wurtzpurger) Bistum, Heinrich (Heintze) Borer, Vogt zu Aschach (Ascha), als Anwalt der Johannetta, Gräfin und Frau zu He., geborener von Nassau (Naßaw), und ersuchte den Notar um Anhörung des Lorenz Pfaff, nachdem Heinrich (Heincze) Herholt die Gräfin schriftlich vor das Landgericht zu Würzburg gezogen hatte wegen 1500 Gulden, die ihr Lorenz Pfaff zu getreuer Hand übergeben habe. Der Notar sollte dessen Aussage in einem Instrument festhalten, um die Unschuld de Gräfin zu beweisen. Pfaff sagte auf seinen gestabten Eid hin aus, er sei lange Zeit mit der Herrschaft He. hergekommen, nämlich mit den verstorbenen Graf Friedrich, Gräfin Elisabeth (Elsen), Graf Georg, dessen Ehefrau, der [Katharina] von Wertheim (Wertheym), der Gräfin Johannetta und den noch lebenden Grafen. Er habe weder den Herren noch den Frauen Briefe, Gold oder Geld zur Aufbewahrung übergeben. Dies gelobte er auf seinen dem Bischof und dem Domkapitel zu Würzburg geleisteten Eid. Heinrich Borer bat daraufhin den Notar um Anfertigung eines Instruments. Zeugen: Konrad Bamberger, Priester Deutschen Ordens, und Georg Derstock, Bürger, beide zu Münnerstadt (Munerstat).Nikolaus Sigweyn, Priester Würzburger Bistums und kaiserlicher Notar, war bei allem anwesend, hat alles gesehen und gehört, dieses Instrument in die Form gebracht und mit seinem Signet versehen.
Objekttyp:
Urkunde
Besitzende Institution / Datengeber:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Meiningen
Objekttyp:
Band
Besitzende Institution / Datengeber:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Meiningen
Kreisarchiv Schmalkalden-Meiningen
Datierung:
1855
Objekttyp:
Band
Besitzende Institution / Datengeber:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Meiningen
Kreisarchiv Schmalkalden-Meiningen
Datierung:
1867
Objekttyp:
Band
Besitzende Institution / Datengeber:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Meiningen
Kreisarchiv Schmalkalden-Meiningen
Datierung:
1873
Objekttyp:
Band
Besitzende Institution / Datengeber:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Meiningen
Kreisarchiv Schmalkalden-Meiningen
Datierung:
1876
Objekttyp:
Band
Besitzende Institution / Datengeber:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Meiningen
Kreisarchiv Schmalkalden-Meiningen
Datierung:
1878
Objekttyp:
Band
Besitzende Institution / Datengeber:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Meiningen
Kreisarchiv Schmalkalden-Meiningen
Datierung:
1881
Objekttyp:
Band
Besitzende Institution / Datengeber:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Meiningen
Kreisarchiv Schmalkalden-Meiningen
Datierung:
1884
Objekttyp:
Band
Besitzende Institution / Datengeber:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Meiningen
Kreisarchiv Schmalkalden-Meiningen
Datierung:
1923
Abt Peter und der Konvent zu Veßra (Vesser), Prämonstratenserordens, bekunden, daß Fürst Otto, Graf und Herr zu He., bei gesundem Leibe zur Ehre Gottes und der Gottesmutter Maria für sein, seiner Vorfahren, Erben und Nachkommen Seelenheil ein rot-goldenes Meßgewand mit einem erhabenen Kreuz und Zubehör samt 100 Gulden rheinischer Landwährung gestiftet hat. Das Meßgewand soll an den vier Hochfesten der Jungfrau Maria - Lichtmeß [2. Febr.], Verkündigung [25. März], Geburt [8. Sept.] und Empfängnis [8. Dez.] - an Kirchweih und zu den Ämtern, mit denen der Vorfahren, Erben und Nachkommen gedacht wird, benutzt werden. Die 100 Gulden sind zu jährlichen Gülten anzulegen, aus denen für das Seelenheil des Grafen, seiner Vorfahren, Erben und Nachkommen zweimal im Jahr, am Dienstag nach Fronleichnam und am Todestag des Grafen, bzw., wenn dies nicht möglich ist, am Tag davor oder danach, Jahrtage mit gesungenen und gelesenen Seelenmessen, Vigilien, Placebo, gemeinsamen Gebeten und Kommendation durch die Aussteller und ihre Nachfolger zu halten sind entsprechend der vom Grafen darüber ausgestellten Urkunde. Abt und Konvent, die dies im Kapitel beraten und dazu auch die Zustimmung ihres Visitators und Vorgesetzten Bernhard, Abtes zu Ilfeld (Eilfeldtt), eingeholt haben, verpflichten sich, mit dem Meßgewand und den Gülten wie beschrieben zu verfahren. Wenn die Jahrtage nicht gehalten werden können, weil Veßra mit päpstlichem oder bischöflichem Bann belegt ist oder dem Interdikt unterliegt, sind sie nach deren Aufhebung unverzüglich nachzuholen. Bei Nachlässigkeit können die Erben des Grafen die für die 100 Gulden erworbenen Gülten oder, falls diese nicht zu finden sind, andere im gleichen Wert an sich ziehen und davon andernorts die versäumten Jahrtage abhalten lassen. Die Aussteller werden dagegen nicht vorgehen. Abt und Konvent kündigen ihre Siegel an, ebenso Bernhard Abt zu Ilfeld zum Zeichen der Zustimmung. Der geben ist auff Mantag nach sandtt Bastians tag des heiligen merterers 1493.
Objekttyp:
Urkunde
Besitzende Institution / Datengeber:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Meiningen
Objekttyp:
Adressbücher
Besitzende Institution / Datengeber:
Kreisarchiv Schmalkalden-Meiningen
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Meiningen
Datierung:
1855-1949
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